Wir sind die offizielle Kontakt- und Ansprechstelle für alle Vereine, Firmen und Institutionen bezüglich Kontakten zu zwischen den Partnerstädten Kufstein und Frauenfeld !

Allgemeine Leistungen:

  • Pflege der Städtepartnerschaft zwischen Frauenfeld und Kufstein;
  • Förderung der Städtepartnerschaft zwischen Frauenfeld und Kufstein;
  • Förderung der kulturellen, sportlicher, politischen und persönlichen Kontakte zwischen den Einwohnern, Vereinen und Körperschaften beider Städte;
  • Förderung der Kontakte zwischen den Vereinen beider Städte;
  • Förderung der kulturellen Anlässe beider Städte;
  • Repräsentation Frauenfelds an Kufsteiner Anlässen (Kaiserfest, Chlausbescherung, Fasnacht, etc);
  • Betreuung von Kufsteiner Delegationen in Frauenfeld;
  • Betreuung des Frauenfelder-Stüberl in Kufstein bzw. des Kufsteiner-Stüberl in Frauenfeld.

Besondere Leistungen zu Gunsten der Vereine:

  • Auszahlung der Reisepauschale von Fr. 40.– pro Person an Frauenfelder Vereine, die nach Kufstein reisen.

Reiseentschädigung pro Person:

Organisationen und Vereine haben Anspruch auf eine Reiseentschädigung pro Person von CHF 40.– . Die Organisation oder der Vereins haben vor dem Reiseantritt beim Förderverein Städtepartnerschaft Frauenfeld-Kufstein diese Reisentschädigung zu beantragen.

Erforderliche Angaben:

  • Nennung aller Teilnehmer mit Namen und Vornamen
  • Einzahlungsschein beilegen (in Papierform oder elektronischer Form)
  • oder Bekanntgabe der Post-oder Bankverbindung der Organisation oder des Vereins
    • Kontonummer: CHxx xxxx xxxx xxxx xxxx x
    • Name der Organisation / des Vereins (v.a. genaue Angaben des Kontoinhabers)
    • ev. Namen des Verantwortlichen
    • Strasse mit Hausnummer
    • Postleitzahl mit Ort
    • Name der Bank oder Post

Per Post:

Förderverein Städtepartnerschaft Frauenfeld-Kufstein
Priska Weber, Vizepräsident
Ellikonerstrasse 27
8500 Frauenfeld

Besondere Bestimmungen:

Reisen Personen ohne offiziellen Auftrag oder Funktion einer Organisation oder eines Vereins nach Kufstein, werden diese Personen als „Schlachtenbummler“ bezeichnet, Schlachtenbummler haben keinen Anspruch auf die Reiseentschädigung.

Werden Anträge nach der Reise beim Förderverein Städtepartnerschaft Frauenfeld-Kufstein eingereicht, erlischt das Recht auf Reisentschädigung.